Die Inzidenz sinkt – Ballett wieder vor Ort!

Unterricht wieder im Studio

Der Ballettunterricht findet wieder an den bekannten Standorten vom Kinderballett Frankfurt Ballettstudio Ost, und der Wartburggemeinde, statt.
Dies unter Einhaltung aller erforderlichen Hygieneregeln.

Probestunden sind nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Ich hoffe, Euch alle wieder vor Ort zu sehen. Bleibt gesund,

Wir tanzen wieder!
Wir tanzen wieder nach langen Lockdown


Eure Olga Leibrandt
Frankfurt der 03.06.2021

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Umzug meiner Ballettkurse vom Zentrum Zeitlos in die Wartburggemeinde:

Aus organisatorischen Gründen finden meine Ballettkurse am Montag ab dem 2. Mai nicht mehr im Zentrum Zeitlos statt.

Die Kurse werden zur gleichen Uhrzeit in der Wartburggemeinde stattfinden. Die Wegbeschreibung findet Ihr unter Kinderballett Bornheim (Wartburggemeinde)

Gruß
Olga Leibrandt (24.04.2022)


COVID-relevante Informationen (Stand 04.03.2022)

Ab dem 04.03.2022 gilt wieder die 3G-Regel. Infos unter 3G-Regel weiter unten auf dieser Seite

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COVID-relevante Informationen (Stand 10.01.2022)

Aktuell gilt in Frankfurt die 2G-Plus-Regelung. Da der Inzidenz-Wert in Frankfurt in Folge 3 Tage über 350 liegt, gelten ab dem 08.01.2022 für Veranstaltungen 2G-plus.

Nach der 2G-plus-Regel muss zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis (2G) ein aktueller Negativ-Test (plus) gezeigt werden. Wird eine Auffrischungsimpfung (Booster) nachgewiesen, braucht es keinen zusätzlichen Negativtest. Die hessischen Testhefte von Schülerinnen und Schülern werden ebenso als Nachweis anerkannt.

Allerdings: Bei Veranstaltungen (mit nicht mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Tanzstudio, Theater etc.) gilt: 2G!. Daher sollte sich für Kurse unter 10 Teilnehmern nichts durch die neue Regelung ändern.

Eure Olga Leibrandt
Frankfurt der 10.01.2022

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COVID-relevante Informationen (Stand 25.08.2021)

Aktuell gilt für Ballettkurse vor Ort die sogenannte 3G Regel

  • Geimpft
  • Genesen
  • Getestet

 Was bedeutet das für meine Schüler/innen?

Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder bis sechs Jahren und Schüler, da an Schulen sowieso weiter regelmäßig getestet werden soll. Damit sollten sich für alle meine Schüler/innen nichts nichts am bisherigen Vorgehen ändern.

Eure Olga Leibrandt
Frankfurt der 26.08.2021